Der EU-Impfpass ist ab 1. Oktober 2004 bei Grenzübertritt Pflicht.
Dies geht aus einer Pressemeldung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft vom 18. Mai 2004 hervor.
Weitere Vorschriften:
Hunde, Katzen und Frettchen, die auf Reisen in andere EU-Mitgliedsstaaten mitgenommen werden, müssen mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung (gilt noch bis 03. 07. 2011) gekennzeichnet sein, eine gültige Impfung gegen Tollwut haben, die der Tierarzt im EU-Heimtierpass bestätigt hat, sowie den EU-Heimtierpass mit sich führen. Diese Regelungen gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren zwischen Mitgliedsstaaten der EU. Bei Reisen nach Schweden und in das Vereinigte Königreich sind weitergehende Anforderungen zu erfüllen (Nachweis des Tollwutimpfschutzes in einer Blutprobe, Nachweis einer Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken). Nähere Einzelheiten, insbesondere zu Länderbestimmungen, Referenzlaboren etc. sollen demnächst auf der http://www.verbraucherministerium.de/ (Rubrik Landwirtschaft) veröffentlicht werden.